ICAO Language Proficiency

Sobald der Flugfunk auf Englisch stattfindet, benötigen Sie einen Nachweis Ihrer englischen Sprachkompetenz; dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach VFR oder IFR fliegen.

Den Mindestnachweis (sog. ICAO Language Proficiency Level 4) können Sie bequem bei uns erbringen. Der Prüfungsablauf ist behördlich vorgeschrieben und besteht aus zwei Teilen:


  • Teil 1: Hörverstehen
    Ihnen werden via Lautsprecher 10 Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt mit je einer Wiederholung vorgespielt; auf einem Fragebogen müssen Sie mittels Multiple-Choice-Verfahren die korrekte Antwort ankreuzen. Weiter sind zwei Lückentexte (ATIS-Meldungen) zu vervollständigen.

  • Teil 2: Sprachfertigkeiten
    Hier findet eine Konversation mit dem Sprachprüfer auf Englisch statt. Dieser bewertet, ob Ihre Aussprache, Ihr Wortschatz sowie die Sprachgewandtheit und Ihr Verständnis für die englische Sprache vorhanden sind.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das der Behörde vorzulegen ist.

Nach 4 Jahren ist eine Verlängerungsprüfung erforderlich.

Wir bieten Ihnen

  • Zertifikat ICAO Language Proficiency Level 4 (nach gezeigtem Sprachniveau)
  • Erstprüfung
  • Verlängerungsprüfung
  • Abnahme durch Prüfer einer deutschen Flugschule
  • Angenehme Prüfungsatmosphäre
  • Ort: Bevorzugt am Flugplatz Egelsbach oder flexibel nach vorheriger Abstimmung mit dem Prüfer auch an einem Ort Ihrer Wahl im Raum Egelsbach, Worms und Weinheim

Ein Tipp für angehende Airline-Piloten: Teilweise wird kolportiert, Sie müssten, um Airline-Pilot werden zu können, mindestens ICAO Sprachlevel 5 aufweisen. Die Wahrheit ist: Die Kriterien zur Einstellung eines Airline-Piloten sind vielfältig. Selbst große deutsche Airlines stellten in der Vergangenheit und stellen aktuell außerhalb der eigenen Airline ausgebildeten Nachwuchs mit ICAO Sprachlevel 4 ein; auch Verlängerungen erfolgen ebenfalls auf diesem Level.